- gebündelte Versicherung
- aufgrund eines einheitlichen Antrags Abschluss mehrerer rechtlich getrennter Versicherungsverträge, wobei zuweilen nur ein einziger Versicherungsschein ausgestellt wird. Die Versicherungsverträge können ein gesondertes rechtliches Schicksal haben (z.B. unterschiedliche Laufzeiten, Kündigungsrechte).- Anders: ⇡ Verbundene Versicherung.
Lexikon der Economics. 2013.